Pfötchen Paradies
Hundebetreuung Kathleen Wagner

AGB




Allgemeine Geschäftsbedingungen Pfötchen Paradies Hundebetreuung Kathleen Wagner
Stand April 2023


§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen der Pfötchen Paradies Hundebetreuung im Rahmen der zeitweisen Betreuung.


§ 2 Begriffsbestimmung
Hundepension bedeutet einen Aufenthalt des Hundes über Nacht in der Obhut der Pfötchen Paradies Hundebetreuung


§ 3 Beratungsgespräch/ Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Pfötchen Paradies Hundebetreuung umfassend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
(2) Der Besuch der Hundebetreuung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung, sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Geschirr, Futter, etc. mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reichen das Futter oder die Medikamente nicht, wird ein Aufschlag berechnet.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes, oder ein Verdacht darauf, besonders bei aggressiven oder ängstlichen Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundebetreuung bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Die Hundebetreuung kann leider nicht auf ein spezielles Training eingehen, mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Pfötchen Paradies Hundebetreuung erklärt sich der Halter einverstanden.
(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.


§ 4 Vertragspartner/ -abschluss
(1) Vertragspartner sind die Pfötchen Paradies Hundebetreuung und der Eigentümer/ Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gegenüber der Pfötchen Paradies Hundebetreuung für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern Pfötchen Paradies Hundebetreuung eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die angemeldeten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Pfötchen Paradies Hundebetreuung kommt erst zustande, wenn die Pfötchen Paradies Hundebetreuung die Reservierung bestätigt.
(5) Hunde, die zum ersten Mal in der Pfötchen Paradies Hundebetreuung einen Aufenthalt anmelden, müssen zuvor mit ihren Haltern in der Pfötchen Paradies Hundebetreuung vorstellig werden, um zu entscheiden, ob der Hund physisch und psychisch für einen längeren Aufenthalt in der Lage ist. Evtl. eine Schnupperzeit ohne den Halter vereinbart werden.


§ 5 Leistungen
(1) Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei der Abgabe in Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
(3) Die Preise können von der Pfötchen Paradies Hundebetreuung geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Veränderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/ oder der Leistungen oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Pfötchen Paradies Hundebetreuung dem zustimmt.


§ 6 Freier Auslauf
Während des Aufenthaltes gewährleistet die Pfötchen Paradies Hundebetreuung dem zu betreuenden Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände der Pfötchen Paradies Hundebetreuung. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass ein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Abgabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.


§ 7 Impfungen, Krankheiten, Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Pfötchen Paradies Hundebetreuung, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Dazu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Pfötchen Paradies Hundebetreuung hinterlegt.
(2) Besitzt der in der Hundebetreuung gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Pfötchen Paradies Hundebetreuung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe des Hundes außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tieren ist und innerhalb der letzten 2 Wochen entwurmt wurde. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer des Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für den Fall kann von der Pfötchen Paradies Hundebetreuung keine Haftung übernommen werden.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
(5) Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/ Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstandenen Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch wird die Pfötchen Paradies Hundebetreuung einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.


§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundebetreuung davon zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5€ pro Tag. Sollte der Halter eine läufige Hündin in die Hundebetreuung geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieser der Pfötchen Paradies Hundebetreuung verschweigen, wird für auftretende Folgen (Deckung der Hündin) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.


§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Die Aufnahme des Hundes in die Pfötchen Paradies Hundebetreuung erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters, wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, etc. übernimmt die Pfötchen Paradies Hundebetreuung keine Haftung.


§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Pfötchen Paradies Hundebetreuung jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Pfötchen Paradies Hundebetreuung unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Pfötchen Paradies Hundebetreuung Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.


§ 11 Nichtabholung/ Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundebetreuung gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundebetreuung aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.  Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundebetreuung hält sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundebetreuung nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.


§ 12 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die zur Hundebetreuung kommen, können von Montag bis Sonntag in der Zeit von 08:00 bis 21:00 gebracht und abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.
(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Pfötchen Paradies Hundebetreuung vor den zu betreuenden Hund in Notpension unterzubringen. Eine Abholung ist in dem Fall erst wieder ab 08:00 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.


§ 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgesetzten Preis in Euro zu bezahlen.
(2) Der Betreuungspreis wird bis spätestens zur Abholung in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto entrichtet:

Bank: Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
BIC: HELADEF1SAR
IBAN: DE19 8305 0503 1001 1872 76
Kontoinhaber: Kathleen Wagner

(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Pfötchen Paradies Hundebetreuung vor, den Hund so lange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Betrag ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkostet trägt der Hundehalter.

 


§ 14 Leistungsstornierung/ Leistungsreduzierung
(1) Die Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
(a) Kein Schadensersatz, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin erfolgt.
(b) Schadensersatz i.H.v. 20% des Wertes der bestellten Leistung, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin erfolgt.
(c) Schadensersatz i.H.v. 40% des Wertes der bestellten Leistung, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin erfolgt.
(d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistung, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin erfolgt.
(e) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistung, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.


§ 15 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Pfötchen Paradies Hundebetreuung grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freilaufflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Das Parken vor dem Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.


§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung behält sich vor, während der Betreuung Fotos und Videos aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.


§ 17 Ablehnungsrecht
Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.


§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Restlichen wirksam. Die Pfötchen Paradies Hundebetreuung und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.